Abmelde-Assistent

Häufige Fragen

A. Was wir für Sie tun

Was nehmen Sie mir ab?

Die ganze Arbeit mit den laufenden Verträgen. Sie sagen uns, welche Verträge abgewickelt werden sollen, alles Weitere machen wir. Wir erstellen die Kündigung, versenden sie und führen den gesamten Schriftverkehr, bis eine Bestätigung vorliegt.

Wie läuft das Ganze ab?

Einfacher, als Sie vielleicht denken. Sie tragen die Verträge zusammen, dabei helfen wir Ihnen. Sie geben jeden Vertrag mit einem Klick frei. Ab da übernehmen wir.

Die Kontrolle bleibt dabei bei Ihnen. Ohne Ihre Freigabe geht kein Schreiben raus, und in Ihrer Übersicht sehen Sie jederzeit, wie weit jeder Vertrag ist.

Wie viele Verträge kann ich kündigen lassen?

So viele, wie Sie möchten. Es gibt keine Obergrenze und keinen Aufpreis, der Preis gilt für den gesamten Sterbefall. Ob es zehn Verträge sind oder dreißig, für Sie bleibt es gleich.

Muss ich alles auf einmal machen?

Nein, Sie bestimmen das Tempo. Sie können jederzeit aufhören und später weitermachen, Ihr Stand bleibt erhalten. Auch Verträge, die Ihnen erst nach Wochen einfallen, tragen Sie einfach nach.

Der Auftrag endet, wenn alle freigegebenen Verträge abgeschlossen sind und Sie den Abschlussbericht erhalten haben. Kommt über längere Zeit nichts mehr dazu, erinnern wir Sie und schließen den Vorgang danach ab.

Was kann ich von Ihnen erwarten?

Dass wir jeden freigegebenen Vertrag sorgfältig bearbeiten, die Kündigung zügig versenden und beim Anbieter dranbleiben, bis eine Rückmeldung vorliegt. Nachhalten müssen Sie nichts.

Nicht in unserer Hand liegt, wie ein Anbieter reagiert. Ob und wann er eine Kündigung anerkennt, eine Übertragung vornimmt oder ein Guthaben auszahlt, entscheidet er. Laufzeiten und Kündigungsfristen stehen im Vertrag der verstorbenen Person.

Nicht zu unserer Leistung gehören außerdem Bankkonten und Depots, Immobilien, Erbschein und Nachlassgericht sowie Rechts- und Steuerberatung. Taucht eine solche Frage auf, sagen wir es Ihnen und nennen die richtige Stelle.

Wie lange dauert das alles?

Ihr Teil ist schnell erledigt. Sobald ein Vertrag vollständig ist und Sie ihn freigegeben haben, geht die Kündigung innerhalb weniger Werktage raus.

Wie schnell ein Anbieter antwortet, ist unterschiedlich, von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Über den ganzen Sterbefall gerechnet sind es meist einige Wochen bis Monate. Das läuft im Hintergrund, ohne dass Sie etwas tun müssen, und wir melden uns bei jedem Fortschritt.

B. Was wir von Ihnen brauchen

Was brauchen Sie von mir?

Nur drei Dinge: die Sterbeurkunde, eine Vollmacht von Ihnen und zu jedem Vertrag den Anbieter samt Vertrags- oder Kundennummer. Die Vollmacht erstellen wir für Sie, Sie unterschreiben sie mit wenigen Klicks elektronisch.

Einzelne Anbieter verlangen darüber hinaus etwas, etwa eine Ausweiskopie oder die Vollmacht handschriftlich im Original. Das ist die Ausnahme, und wir sagen Ihnen dann genau, was gebraucht wird.

Ich habe noch keine Sterbeurkunde. Kann ich trotzdem anfangen?

Ja, legen Sie ruhig los. Anmelden, Verträge zusammentragen und alles vorbereiten geht sofort. Nur der Versand an die Anbieter braucht die Sterbeurkunde.

Laden Sie sie hoch, sobald Sie sie haben, dann starten wir. Meist kümmert sich Ihr Bestattungshaus darum, dort erfahren Sie den Stand.

Wofür gilt die Vollmacht, die ich unterschreibe?

Für genau das, was die Abwicklung braucht, und nicht mehr: kündigen, auf Ihren Wunsch übertragen, den Schriftverkehr führen, Rückmeldungen entgegennehmen und Anbieter auf bestehende Guthaben hinweisen.

Alles Weitere ist bewusst ausgeschlossen. Wir können kein Geld für Sie entgegennehmen, nicht über Konten verfügen, Sie nicht rechtlich vertreten und nicht gegenüber dem Nachlassgericht auftreten. An Dritte weitergeben können wir die Vollmacht ebenfalls nicht.

Widerrufen können Sie sie jederzeit.

Ich finde die Vertragsnummer nicht. Geht es trotzdem?

Meist ja, denn eine der beiden Nummern genügt uns, Vertragsnummer oder Kundennummer.

Gute Fundorte sind die letzte Rechnung, die Vertragsunterlagen, alte E-Mails des Anbieters und der Verwendungszweck auf dem Kontoauszug. Finden Sie beides nicht, sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen dann, ob wir den Vertrag über Name und Anschrift zuordnen können.

Reicht auch die Kundennummer?

Ja. Eine der beiden Nummern genügt.

Was passiert, wenn etwas fehlt?

Sie sehen es sofort in Ihrer Übersicht. Wir markieren den betroffenen Vertrag und zeigen genau, was noch fehlt, ergänzen können Sie es direkt dort.

Alle anderen Verträge laufen unterdessen normal weiter. Übersehen kann nichts werden, wir erinnern Sie.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Daten sind bei uns gut aufgehoben. Wir verarbeiten sie ausschließlich für die Abwicklung und speichern sie auf Servern in der Europäischen Union.

An einen Anbieter geben wir nur weiter, was er für den jeweiligen Vertrag wirklich braucht. Eine Ausweiskopie löschen wir, sobald ihr Zweck erfüllt ist. Nach Abschluss Ihres Falls löschen wir Ihre Daten bis auf das, was wir gesetzlich aufbewahren müssen.

Auskunft und Löschung können Sie jederzeit verlangen. Alle Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

C. Verträge finden

Wie finde ich die Verträge?

Auf drei Wegen, die sich gegenseitig ergänzen. Sie tragen einen Vertrag selbst ein. Sie laden ein Dokument hoch oder fotografieren einfach einen Brief, die Daten lesen wir daraus aus. Oder Sie nutzen die Kontoanalyse, die wiederkehrende Zahlungen sichtbar macht.

Jeder Weg findet etwas, das die anderen übersehen. Genau deshalb kommen wir auch dann weiter, wenn ein Weg gerade nicht möglich ist.

Ich weiß gar nicht, welche Verträge es gab. Ist das ein Problem?

Nein, das ist der Normalfall, und genau dafür sind wir da. Kaum jemand kennt die Verträge eines anderen Menschen vollständig.

Am meisten bringt die Kontoanalyse der verstorbenen Person, weil regelmäßige Abbuchungen die Verträge von selbst sichtbar machen. Hilfreich ist außerdem ein Blick in die Post der letzten Monate. Typische Bereiche: Mobilfunk und Internet, Strom und Gas, Versicherungen, Streaming und Zeitungen, Vereine und Mitgliedschaften, Miete und Rundfunkbeitrag.

Was ist die Kontoanalyse?

Der schnellste Weg zu den Verträgen. Sie wertet die Kontoumsätze der verstorbenen Person aus und erkennt wiederkehrende Zahlungen, hinter denen ein laufender Vertrag steckt. Durchgeführt wird sie von unserem Partner finAPI, einem von der Finanzaufsicht BaFin lizenzierten Kontoinformationsdienst.

Was dabei herauskommt, sind Vorschläge. Sie sehen jeden erkannten Vertrag und entscheiden selbst, welchen Sie übernehmen.

Muss ich die Kontoanalyse nutzen?

Nein, sie ist freiwillig. Ohne sie stehen Ihnen alle Leistungen genauso zur Verfügung, Sie tragen Verträge dann selbst ein oder laden Unterlagen hoch. Am Ergebnis ändert das nichts, es ist nur etwas mehr Handarbeit.

Wer sieht die Kontoumsätze?

Der Zugriff läuft über finAPI, nicht über uns. Ihre Zugangsdaten geben Sie ausschließlich dort ein, wir bekommen sie nie zu sehen.

Von finAPI erhalten wir nur das Ergebnis, also die erkannten Verträge. Grundlage ist Ihre Einwilligung, die Sie direkt gegenüber finAPI erteilen und jederzeit widerrufen können.

Kann ich später noch Verträge nachtragen?

Ja, jederzeit während der Abwicklung und ohne Aufpreis. Gerade in den ersten Monaten taucht Post auf, an die vorher niemand gedacht hat. Eintragen, freigeben, wir kümmern uns darum.

D. Nach dem Versand

Wann höre ich etwas vom Anbieter?

Nach dem Versand dauert es je nach Anbieter wenige Tage bis mehrere Wochen.

Tun müssen Sie dafür nichts. Sobald sich etwas ändert, aktualisiert sich Ihre Übersicht und Sie erhalten eine E-Mail.

Der Anbieter meldet sich nicht. Was passiert dann?

Dann bleiben wir dran, das ist unser Teil der Arbeit. Wir behalten jeden versendeten Vertrag im Blick und haken nach, wenn eine Antwort ausbleibt.

Fristen notieren oder selbst nachfassen müssen Sie nicht. In Ihrer Übersicht sehen Sie, dass der Vertrag noch offen ist und wann wir zuletzt aktiv waren.

Was passiert mit einem Restguthaben?

Guthaben behalten wir im Blick. Erkennen wir bei der Abwicklung eines, weisen wir den Anbieter darauf hin, es an die berechtigten Personen auszuzahlen.

Die Auszahlung erfolgt immer direkt vom Anbieter an die Berechtigten, wir nehmen zu keinem Zeitpunkt Geld für Sie entgegen. Lehnt ein Anbieter eine Erstattung ab, sagen wir Ihnen das, damit Sie über das weitere Vorgehen entscheiden können.